Die wirtschaftliche Situation etlicher Haushalte nimmt seit Monaten derart verheerende Ausmaße an, dass es manchen Menschen zunehmend schwer fällt ihre Heiz- und Stromkosten grundsätzlich zu bezahlen. Stetige Erhöhungen der Preise machen die Situation noch zusätzlich bedenklicher. Nun will „Die Linke“ eingreifen und bereits für die nahe Zukunft für eine transparente Übersicht innerhalb der Energieversorgung sorgen.
Lebensbedrohliche Stromabschaltung kann Millionen Haushalte treffen
Während des Jahres 2011 wurde in den Bundesländern etwa sechs Millionen Haushalten die Unterbrechung der Energieversorgung angekündigt. Bei etwas mehr als einer Million Haushalten war die Energieabschaltung fast vollzogen. Real wurde in ungefähr 300.000 Haushalten der Strom angestellt, von diesen befanden sich allein 8.000 Haushalte innerhalb Hamburgs. Dies bedeutete für die Betroffenen keinerlei warmes Wasser sowie keine warmen Räume und auch kein Kühlschrank. Dabei handelt es sich nur um einige Schwierigkeiten, welche durch eine Stromabschaltung hervorgerufen werden. Es wurde bereits durch die News bekannt, dass Menschenleben durch diese Maßnahmen zu beklagen waren.
So kamen vier Kinder in Saarbrücken aufgrund eines Kerzenbrandes zu Tode, in Thüringen drei Kinder samt ihrem Vater und mehrere Personen in den Bundesländern Niedersachsen sowie Baden-Württemberg. Eine Person erlitt in Bochum schwerste Verbrennungen, da sie ein Campingkocher nutzte um sich mit warmen Essen zu versorgen. Im Jahr 2012 wurde bereits bei etwa 600.000 Haushalten die Energieversorgung unterbrochen, wobei es sich schon um mehr als eine Million Menschen handelte, welche davon in Mitleidenschaft gezogen waren. Die Tendenz der Stromabschaltungen wird sicherlich mit den kommenden Erhöhungen der Energiepreise weiterhin steigen.
Eine Stromabschaltung ist nicht immer rechtens
Warten Energielieferanten auf den Ausgleich offener Rechnungen, ist ihnen eine sofortige Stromsperrung keineswegs erlaubt. Beträgt der Rückstand mehr als einhundert Euro kann eine Energieunterbrechung in Erwägung gezogen werden. Zu der offenen Rechnung kommt im Fall der Energieunterbrechung eine pauschale hinzu, welche normalerweise etwa 32 Euro beträgt. Diese kann allerdings je nach Lieferant und Bundesland eventuell auch bei fast 200 Euro liegen.
Zudem ist es nicht legitim eine Stromsperrung ohne jegliche Vorankündigung vorzunehmen. Die Energieunterbrechung unterliegt somit klaren Auflagen:
- Sie muss dem Verbraucher im Minimum vier Wochen vorab mitgeteilt werden.
- Ist dieser Termin verstrichen und keinerlei Zahlung erfolgt, muss eine weitere Erinnerung an den Verbraucher erfolgen.
- Dieser Mitteilung folgt eine zusätzliche Drei-Tages-Frist.
- Nach Ablauf dieses letzten Aufschubs kann der Energielieferant die Stromabschaltung endgültig veranlassen.
Legt der Endverbraucher allerdings zur Rechnungsstellung Widerspruch ein, darf die Energieunterbrechung keinesfalls erfolgen.
- Erklärt der Verbraucher zudem, dass er die Außenstände in angemessenen Raten über einen gewissen Zeitraum begleichen kann, ist eine Stromsperrung ebenfalls nicht zulässig.
- Der Energielieferant muss auf diese Ratenzahlung positiv reagieren.
- Des Weiteren muss der Energieversorger besondere Verhältnisse innerhalb des Haushalts überprüfen sowie auch berücksichtigen.
- Sind zum Beispiel Babys oder zu pflegende Personen zu versorgen, müssen die Konsequenzen der Energieunterbrechung mit den Außenständen verglichen werden.
- Geht es dabei beispielsweise um geringfügige Schulden, gilt in diesen Fällen die Unzumutbarkeitsklausel und die Stromabschaltung darf nicht erfolgen.
Etliche Experten fordern ein Verbot der Energieunterbrechung
„Die Linke“ äußerst sich sehr direkt zu diesen katastrophalen Verhältnissen, welche mittels einer Stromsperre hervorgerufen werden. Älter Personen sowie Geringverdiener sind derzeit durch die regelmäßig ansteigenden Energiekosten in den meisten Fällen überfordert. Allein die steigende wirtschaftliche Armut stellt bereits für die hiervon betroffenen Menschen eine starke Einschränkung im Alltag dar. Falls eine Stromsperrung dazukommt, wird ihnen letztendlich die restliche Würde genommen. „Die Linke“ sagt, soweit darf es nicht mehr kommen! Sie macht den Vorschlag, kostenfreie „Prepaid-Zählern“ anzubieten, um diesen Umstand zu verhindern. Somit könnten finanziell schwach ausgestattete Haushalte die Möglichkeit bekommen ihre Energie individuell zu nutzen und die Menge zu verbrauchen, welche finanziell zu realisieren ist.
Wissenschaftler des Wuppertaler Instituts befürworten diesen Vorschlag und stehen dem Verbot der Stromabschaltung positiv gegenüber. So kann das Problem „Energiearmut“ mindestens gelindert werden, wobei erfahrungsgemäß gerade Prepaid-Verbraucher wesentlich bewusster mit Energie und ihrem Guthaben umgehen. Ein positives Beispiel ist das Prepaid-Handy, welches sich bei fast vierzig Millionen Verbrauchern bestens bewährt hat. Der Vorstand des Energieverbraucherbundes steht ebenso zu diesem Vorschlag der Prepaid-Zähler, da auf diese Weise die Einnahmen der Stromlieferanten gesichert sind und die Prepaid-Verbraucher vor übermäßigem Stromverbrauch geschützt werden. Zudem sollen die jeweiligen Stromtarife für kostenfreie Prepaid-Zähler den wirtschaftlich schwachen Haushalten angepasst werden, sodass diese nicht durch Strompreiserhöhungen zusätzlich schwer belastet werden. Strompreiserhöhungen können in den kommenden Jahren generell auftreten.
Es bieten sich erhebliche Vorteile durch einen Prepaid-Zähler
Selbst der Energielieferant der Verbraucherzentrale steht dieser vielversprechenden Lösung positiv gegenüber. Prepaid-Zähler sind in den Haushalten sinnvoll, welche eventuell in Energieschulden abrutschen könnten. Zudem erlaubt der Prepaid-Zähler die freie Wahl des Energielieferanten. Hierin verbergen sich diverse Vorteile für den Endverbraucher, der somit mittels Strompreisvergleich immer den günstigsten Anbieter wählen kann und zusätzliches Geld einspart. Ein positives Beispiel ist hierbei Großbritannien. Insgesamt sind in England mehr als zwei Millionen Gas-Prepaid-Zähler und etwa dreieinhalb Millionen Strom-Prepaid-Zähler installiert. Wobei diese sich vornehmlich in Landesteilen befinden wo überwiegend Geringverdiener sowie wirtschaftlich schwache Personen wohnen.
Der Prepaid-Zähler funktioniert nach der gleichen Methode wie ein Prepaid-Handy, welches an unterschiedlichen Hot-Spots aufzuladen ist. So könnte eventuell in Filialstellen der Energielieferanten sowie an Tankstellen oder mittels Banküberweisung eine Aufladung erfolgen, welche die durchgehende Stromversorgung sichert. Der Verbraucher lädt eine beliebige Summe, je nach Bedarf oder/und finanzieller Möglichkeit auf. Er kann zudem ab einer bestimmten Mindestsumme, beispielsweise fünf Euro, allein entscheiden welche Menge Strom eingekauft werden soll. Nachdem das jeweilige Guthaben verbraucht ist, muss der Kunde erneut aufladen. Auf diese simple Art kann eine übersichtliche Kostenkontrolle erfolgen, Altschulden lassen sich in realistischen Raten abzahlen und es entstehen keinerlei neue Energieschulden.
Zusätzliche Kostenersparnisse durch einen simplen Strompreisvergleich
Eine Stromabschaltung kann auf die betroffenen Haushalte sehr bedrohlich einwirken, zudem sie auch noch an den jeweiligen Stromlieferanten per Vertrag gebunden sind. Durch einen Prepaid-Zähler ist der Verbraucher in seiner Wahl ungebunden und kann des Weiteren mittels eines Strompreisvergleichs immense Kosten sparen. Innerhalb eines Strompreisvergleichs werden Energieversorger aufgelistet, welche eine Aufladung des Prepaid-Zählers anbieten. Der Prepaid-Zähler lässt sich dem Verteilersystem anschließen und kann über den Vergleich der Strompreise den derzeit günstigsten Tarif ermitteln. Da die Strompreise regional und je nach Anbieter zum Teil erheblich schwanken lohnt sich ein Vergleich auf jeden Fall, da immer spürbare Ersparnisse zu erwarten sind.