Die Deutsche Monopolkommission hat den Vorschlag gemacht, dass erneuerbare Energien nicht mehr gesetzlich gefördert werden. Statt dessen soll ein Quotensystem angewendet werden, bei dem die Stromhändler Anteile am Ökostrom im eigenen Beschaffungsportfolio vorhalten müssen. Dieses Quotenmodell hat den Vorteil, dass es zu einem Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Ökostromarten kommen würde. Die Mitglieder der Deutschen Monopolkomission setzen sich aus vom Bundespräsidenten gewähltem Gremium zusammen, sie werden alle vier Jahre neu gewählt. Sie haben die Aufgabe der Regierung regelmäßig Informationen über den aktuellen Stand in unterschiedlichen Wirtschaftssektoren zu bringen. Aktuell ist die Monopolkomission der Ansicht, dass das Erneuerbare Energien Gesetz abgeschafft werden soll. Nach diesem Gesetz ist es allen Vertreibern von Ökostrom Anlagen erlaubt, seine Kilowattstunden ins Stromnetz abzugeben, wofür sie eine Gebühr erhalten. Dieses System hat dafür gesorgt, dass sich der Anteil am Ökostrom verdoppelt hat. Damit sieg auch die Gesamtvergütung deutlich an. Die Monopolkomission sieht unter anderem im Ausbau der Fotovoltaik einen Beweis dafür, dass dies eine Fehlentwicklung ist. Denn obwohl in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nicht ganzjährig die Sonne scheint, stehen hier fast die Hälfte aller Fotovoltaik-Anlagen weltweit. Der meiste Solarstrom wird im Sommer zwischen 12.00 und 14.00 Uhr gewonnen, am meisten Strom wird aber im Winter gebraucht, wo die Solaranlagen gar nichts nützen. Darum sei der tatsächliche Nutzen sehr fragwürdig, zumal die finanziellen Mittel nur begrenzt vorhanden sind und eine Fülle der Kosten von allen Stromverbrauchern gemeinsam getragen werden. Statt dessen schlägt die Monopolkomission vor, günstigere Technologien zu erforschen und dann gegebenenfalls in diese zu investieren.
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